| RELIGIONSUNTERRICHT |
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Orthodoxer Religionsunterricht in Österreich Allgemeine Bestimmungen Der orthodoxe Religionsunterricht, der als lehrplanbezogener Religionsunterricht bestimmt wird, „hat die Aufgabe, der orthodoxen Jugend, die der Jurisdiktion von verschiedenen Orthodoxen Autokephalen Kirchen angehört, religiös zu erziehen und sie in die grundlegenden religiösen bzw. kulturellen Traditionen und in die Grundsätze des Glaubens und der Sittlichkeit einzuführen“(BGBl. Nr. 441/1991). An allen öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen, gilt er für alle orthodoxen Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Orthodoxen bzw. Griechisch-orientalischen Kirche angehören, als Pflichtgegenstand, sofern sie nicht von diesem abgemeldet sind. Darüber hinaus können auch konfessionslose Schüler und Schülerinnen, die einer nicht gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören, am orthodoxen Religionsunterricht als Freigegenstand teilnehmen. Er wird österreichweit an öffentlichen Schulen hauptsächlich von kirchlich bestellten Religionslehrern und Religionslehrerinnen erteilt. Er gehört zur missionarischen Dimension unserer Kirche und wird von uns als konfessioneller und gemeinsam orientierter Religionsunterricht verstanden. Auf Grund der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Kirchengemeinden der in Österreich vertretenen Autokephalen Orthodoxen Kirchen versteht man unter dem orthodoxen Religionsunterricht den Unterricht für junge orthodoxe Christen bzw. für Schüler aus der Griechisch-orthodoxen, Russisch-orthodoxen, Serbisch-orthodoxen, Rumänisch-orthodoxen und Bulgarisch-orthodoxen Kirche, sowie aus allen anderen der hier anwesenden Autokephalen Orthodoxen Kirchen, die in Österreich noch nicht vertreten sind. Der Religionsunterricht wird von uns besorgt, geleitet und beaufsichtigt. Er wird überwiegend nachmittags als Gruppenunterricht geführt. Stundenplanprobleme sind daher das Hauptmotiv für die erhöhte Zahl der Abmeldungen vom Religionsunterricht. Die Religionslehrer werden entsprechend den staatlichen Bestimmungen von der zuständigen Kirche vorgeschlagen und über das Orthodoxes Schulamt bestellt (kirchlich bestellte Religionslehrer). Nur einige sind in den letzen Jahren vom Orthodoxen Schulamt vorgeschlagen und von den staatlichen Schulbehörden als Vertragslehrer bzw. von den Gebietskörperschaften (Länder, Bund) angestellte Religionslehrer angestellt worden. Zurzeit gibt es ca. 10.000 orthodoxe Schüler und Schülerinnen, die in ganz Österreich am orthodoxen Religionsunterricht an Pflichtschulen sowie Mittleren und Höheren Schulen teilnehmen und von 70 Lehrern und Lehrerinnen an ca. 800 Standorten unterrichtet werden. Eine Hälfte davon ist nur in Wien. Für die Erteilung des orthodoxen Religionsunterrichtes an Pflichtschulen und mittleren und höheren Schulen in Österreich ist ein gemeinsamer Lehrplan (mit Ausnahme für die Volksschule) in Geltung, der in der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur im August 1991 kundgemacht wurde. Damit ist eine der wesentlichen Fragen für die Konzeption der religiösen Erziehung sowie der Bildungsaufgaben und Ziele des orthodoxen Religionsunterrichtes gewissermaßen gelöst, bzw. wird die Frage nach dem Sinn der religiösen Erziehung beantwortet oder zumindest angedeutet. Das ist auch eine der Hauptvoraussetzungen unseres neuen Lehrplans an der Volksschule, der ab ersten September 2008 in Kraft getreten ist und der als ein Lehrplan mit Rahmencharakter gilt. Der neue Lehrplan für die Erteilung des orthodoxen Religionsunterrichts an Volksschulen wurde vom Orthodoxen Schulamt erstellt, von der Religionspädagogischen Kommission der Orthodoxen Kirche in Österreich begutachtet, von der Griechisch-orientalischen Metropolis von Austria am Anfang Juni approbiert und mit 10. Juli 2008 vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst, und Kultur im Bundesgesetzblatt (BGB2. Nr. 248/2008) kundgemacht. Bezüglich seiner Inhalte und der didaktischen bzw. fachpädagogischen Aufbereitung und Vermittlung steht er im Verantwortungsbereich unserer Kirche. Damit liegt die Verantwortung für den konkreten Religionsunterricht beim Orthodoxen Schulamt, wobei sich die schulamtlichen Aufgaben grundsätzlich auf die gemeinsamen kirchlichen Bestimmungen beschränken. Der orthodoxe Religionsunterricht wurde für die ständig wachsende Zahl orthodoxer Schüler und Schülerinnen an österreichischen Schulen im Schuljahr 1991/92 eingerichtet. Veranstalter des – zumeist in Form von Sammelklassen – angebotenen Unterrichts waren damals die Serbisch-Orthodoxe und die Rumänisch-Orthodoxe Gemeinde. Das Angebot stand aber auch jenen Schülern und Schülerinnen offen, die anderen Jurisdiktionen unterstehen. Heute wird er als gemeinsamer Unterricht im ganzen Bundesgebiet Österreichs angeboten, bzw. an allen Orten, wo dies von der Zahl der Schülerinnen und Schüler ausführbar ist. Er wird auch heutzutage noch überwiegend nachmittags als Gruppenunterricht, also zumeist in Form von Sammelklassen, geführt. Das heißt, man sollte nicht mehr von einem serbisch-orthodoxen bzw. rumänisch-orthodoxen, sondern von einem gemeinsamen orthodoxen (griechisch-orientalischen) Religionsunterricht sprechen. Von daher konnte es an vielen Orten nur eine praktikable Lösung geben: einen gemeinsamen orthodoxen Religionsunterricht, der allen hier lebenden orthodoxen Kindern und Jugendlichen angeboten werden wird und logischerweise nur in deutscher Sprache erfolgen muss. Das dürfte für die Kinder, die in der österreichischen Schule an diese Unterrichtssprache gewohnt sind, kein Problem bedeuten, stellt aber natürlich für den Unterrichtenden eine besondere An- und Herausforderung. Überdies sind hier noch der volle Einsatz und das Engagement der orthodoxen Gemeinden und insbesondere der Eltern gefordert, um die Kinder zur Teilnahme an einem schulischen orthodoxen Religionsunterricht zu motivieren. So wurde auch orthodoxen Kindern die Möglichkeit einer schulischen religiösen Unterweisung eingeräumt, und der orthodoxe Religionsunterricht wurde als ordentliches Lehrfach entsprechend den Bestimmungen des Schulordnungsgesetzes als eine gemeinsame Angelegenheit von Staat und Kirche eingerichtet. Das hier interorthodox akkordierte Vorgehen bei Lehrplangestaltung, Bestellung eines gemeinsamen Fachinspektors und die bisherige Durchführung einiger gemeinsamer Studientagen für alle orthodoxen Religionslehrerinnen und Religionslehrer haben die Möglichkeit geschaffen, dass sich in Zukunft überhaupt ein von allen oder mehreren Gemeinden konzipierter gemeinsamer Religionsunterricht für alle orthodoxen Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer jurisdiktionellen Zugehörigkeit entwickeln werden wird. Deshalb hat die Orthodoxe Kirche in Österreich, auf Grund des ständigen Bedarfes und gemäß den gültigen kirchlichen Regelungen, am 13. Juni 2005 ein gemeinsames Orthodoxes Schulamt für die orthodoxe Glaubensgemeinschaft in Österreich gegründet. Das orthodoxe Schulamt als eine gemeinsame kirchliche Einrichtung ist die von den Autokephalen Orthodoxen Kirchen vorgesehene Stelle zur Koordination und Organisation des Religionsunterrichtes an den Allgemein- und berufsbildenden Pflicht-, Mittleren und Höheren Schulen Österreichs. Das Schulamt ist die einzig zuständige kirchliche Stelle für alle rechtlichen, personalen, disziplinären und administrativen Belange des orthodoxen Religionsunterrichtes. Für das Schulamt kann auch eine entsprechend qualifizierte Person als sein Leiter bestellt werden. Die Bestellung des Leiters des Schulamtes erfolgt über die oberste Kirchenleitung. Außer dem Schulamtsleiter können und sollten auch noch weitere Personen ganz oder teilweise im Schulamt tätig sein. Das Schulamt nimmt die Aufgabe des Dienstgebers für alle kirchlich bestellten Religionslehrer an allen Schulen wahr. Es hat somit auch alle organisatorischen Maßnahmen vorzunehmen und ist entsprechend den staatlichen Bestimmungen die einzige zuständige Stelle für alle staatlichen und kirchlichen Schulbehörden. Bezüglich der Lehrkräfte, die den orthodoxen Religionsunterricht erteilen, wurde es als Bedingung vorgeschrieben, dass sie einer der orthodoxen Kirchen angehören. Dies bedeutet, dass die Lehrerinnen und Lehrer jeder orthodoxen Nationalität angehören können. Das setzt allerdings voraus, dass auch die Voraussetzungen für die dazu notwendige Aus- und Weiterbildung geeigneter Religionslehrerinnen und -lehrer geschaffen werden müssen. Denn wir konnten den Bedarf an Religionslehrern nicht lange nur aus dem Kreise der ausländischen Lehrkräfte decken. Die Konsequenz aus dem Gesagten ist offensichtlich: Die Ausbildung junger orthodoxer Religionslehrer, die bereit und fähig sind, junge Orthodoxe jeder nationalen Herkunft im gemeinsamen Glauben zu unterrichten, musste von uns unverzüglich und energisch angegangen werden. Angesichts der Tatsache, dass heutige orthodoxe Religionslehrer zu einem Großteil einen heimatnahen Studienplatz bevorzugen, ergab sich die Notwendigkeit, in Österreich eine Möglichkeit zu einer solchen religionspädagogischen Ausbildung anzubieten bzw. Fernstudiengänge einzurichten. Anderes gesagt, die Einrichtung einer Orthodoxen Lehreinrichtung für ganz Osterreich ist für uns alle wichtig und erforderlich, nicht nur um auf Dauer den Bedarf an Religionslehrern zu decken, sondern auch um das Recht der orthodoxen Schüler und Schülerinnen auf einen Religionsunterricht ihres Glaubens gewährleisten zu können. Diesem Ziel dient auch die lange überfällige statistische Erfassung der Schülerinnen und Schüler orthodoxen Glaubens, die an österreichischen Schulen unterrichtet werden. Angesichts der Tatsache, dass die erste Generation der orthodoxen Religionslehrerinnen und -lehrer in Österreich fast ausschließlich aus dem Kreis ausländischer Lehrkräfte stammt und keineswegs alle von ihnen eine entsprechende religionspädagogische Ausbildung hatten, kommt der Lehreraus-, Fort- und Weiterbildung für uns alle eine besondere Bedeutung zu. Noch dringlicher erscheinen heute die Verbesserung der Ausbildungsstandards der orthodoxen Religionslehrer sowie die Festsetzung von Minimalvoraussetzungen für die neuen Religionslehrer im Bereich ihrer Ausbildung. Die inzwischen beachtliche Schülerzahl konnte nicht durch die Geistlichen, die in ihren Heimatländern eine angemessene theologische Ausbildung absolviert haben, alleine betreut werden. Hinsichtlich des Einsatzes von Laienreligionslehrern erweist es sich aber als deutliches Defizit, dass in Österreich bislang keinerlei spezifische Ausbildungsmöglichkeiten bestanden. Bei weitem nicht alle der derzeit unterrichtenden Laien konnten im Ausland dem österreichischen Bildungsstandard eine entsprechende Qualifikation erwerben. Die bisher veranstalteten Begleitseminare für orthodoxe Lehrerinnen und Lehrer stellten zwar einen gelungenen Versuch dar, mit Hilfe von Gastreferenten ein gewisses Maß an berufsbegleitender Fortbildung im Rahmen einer regelmäßigen Kommunikationsplattform der Lehrkräfte sicherzustellen. Solche Veranstaltungen können aber eine gediegene, sowohl theologische als auch pädagogische Basisausbildung natürlich nicht ersetzen. So ist es für uns alle sehr erfreulich, dass nun endlich an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule in Wien seit 2007 auch ein Studiengang für orthodoxe Religionslehrer eingerichtet worden ist. Erst jetzt wäre zu erwarten, dass wir in absehbarer Zeit durch diese Bildungseinrichtung unseren jetzigen Religionslehrerbedarf für das ganze Bundesgebiet endlich decken werden könnten. Damit ist aber auch klar, dass seit der Einführung des orthodoxen Religionsunterrichts die bisherige Praxis der Bestellung von nicht völlig entsprechend qualifizierten Religionslehrern nur eine vorübergehende faktische Notwendigkeit war. Also, alles spricht dafür, dass der junge orthodoxe Christ, wie jeder junger Mensch, in einer pluralistischen Gesellschaft ein Fach braucht, das ihm Orientierung und Sinnfindung bietet. Daher ist die Aufgabe der Religionslehrer – vor allem der orthodoxen – nicht einfach und leicht, ein echtes Zeugnis abzulegen in einem Staat, der gleichzeitig unser neues Heimatland ist, und in einer Zeit, in der multireligiöse und multikulturelle Gegebenheiten sehr bedeutsam sind. Die Ermöglichung und bestmögliche Realisierung des orthodoxen Religionsunterrichtes liegt deshalb im ureigenen Interesse nicht nur der Orthodoxen Kirche, sondern auch des österreichischen Staates.
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